Naturschutz:
Allgemeines:
Fleischfressende Pflanzen (Carnivoren)
sind Pflanzen die in Feuchtgebieten wie Mooren oder Urwäldern
leben. Diese verschwinden jedoch immer mehr (z.B. durch Torfabbau
in Mooren, Brandrohdung und Abholzung der Urwälder) und damit
auch die dort wachsenden Carnivoren (=Fleischfressenden Pflanzen).
Dazu kommen noch wilde Sammler, die solche Pflanzen aus der Natur
entnehmen (trotz zum Beispiel von saftiger Strafen von mehreren
tausend $ beim "rausreissen" einer Venusfliegenfalle).
Zudem sind solche direkt aus der Natur entnommene Pflanzen an ihr Klima gewöhnt (Australische
Pflanzen haben im Sommer ihre Winterpause) und sterben daher in
ihrer neuen, künstlichen Umgebung meist sehr schnell ab. Auch Moorspaziergänge
mit dem Zweck solche Pflanzen in der freien Natur zu sehen zerstören
viel zu viel und gefährden letztendlich den natürlichen
Bestand.
Daher gilt:
Wer solche Pflanzen sammeln will soll diese in Fachgeschäften
kaufen. Anfänger können im Baumarkt bzw. Gartencenter jedes Jahr massig
"Anfänger"-Carnivoren finden.
Wer Pflanzen in natürlicher Umgebung anschauen will, soll
dies in botanischen Gärten tun, da hier nichts zerstört
wird und zudem eine größere Vielfalt zu sehen ist.
Naturschutz"regelungen":
Geschützte Pflanzen sind
international in den Listen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens
(WA) aufgelistet. Unterteilt wird in diesem Übereinkommen
in 3 Klassen. Klasse I sind Pflanzen (u. Tiere) die kurz vor der
Ausrottung stehen. Hier ist es schon fast zu spät. Hierzu
gehören einige Kannenpflanzen und Schlauchpflanzen. Klasse
II sind solche, die stark bedroht sind und geschützt werden
müssen um nicht noch den letzten Sprung zur Klasse I schaffen.
Hierzu gehört die Venusfliegenfalle, sowie die restlichen
Kannen- und Schlauchpflanzen. Klasse III sind schützenswerte
Pflanzen und Tiere einiger Hoheitsbereiche, da sie dort selten
sind. Online kann man die Arten auf www.cites.org nachschlagen.
Nationales Recht/Gesetz: Das
Bundesartenschutzgesetz hat die im WA aufgelisteten Pflanzen übernommen
und in nationales Recht umgewandelt. Zusätzlich zur WA-Liste
sind die einheimischen Carnivoren (z.B. Sonnentau und Fettkraut)
unter Naturschutz gestellt worden.
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