Naturschutz:

Allgemeines:

Fleischfressende Pflanzen (Carnivoren) sind Pflanzen die in Feuchtgebieten wie Mooren oder Urwäldern leben. Diese verschwinden jedoch immer mehr (z.B. durch Torfabbau in Mooren, Brandrohdung und Abholzung der Urwälder) und damit auch die dort wachsenden Carnivoren (=Fleischfressenden Pflanzen).
Dazu kommen noch wilde Sammler, die solche Pflanzen aus der Natur entnehmen (trotz zum Beispiel von saftiger Strafen von mehreren tausend $ beim "rausreissen" einer Venusfliegenfalle). Zudem sind solche direkt aus der Natur entnommene Pflanzen an ihr Klima gewöhnt (Australische Pflanzen haben im Sommer ihre Winterpause) und sterben daher in ihrer neuen, künstlichen Umgebung meist sehr schnell ab. Auch Moorspaziergänge mit dem Zweck solche Pflanzen in der freien Natur zu sehen zerstören viel zu viel und gefährden letztendlich den natürlichen Bestand.

Daher gilt:
Wer solche Pflanzen sammeln will soll diese in Fachgeschäften kaufen. Anfänger können im Baumarkt bzw. Gartencenter jedes Jahr massig "Anfänger"-Carnivoren finden.
Wer Pflanzen in natürlicher Umgebung anschauen will, soll dies in botanischen Gärten tun, da hier nichts zerstört wird und zudem eine größere Vielfalt zu sehen ist.


Naturschutz"regelungen":

Geschützte Pflanzen sind international in den Listen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (WA) aufgelistet. Unterteilt wird in diesem Übereinkommen in 3 Klassen. Klasse I sind Pflanzen (u. Tiere) die kurz vor der Ausrottung stehen. Hier ist es schon fast zu spät. Hierzu gehören einige Kannenpflanzen und Schlauchpflanzen. Klasse II sind solche, die stark bedroht sind und geschützt werden müssen um nicht noch den letzten Sprung zur Klasse I schaffen. Hierzu gehört die Venusfliegenfalle, sowie die restlichen Kannen- und Schlauchpflanzen. Klasse III sind schützenswerte Pflanzen und Tiere einiger Hoheitsbereiche, da sie dort selten sind. Online kann man die Arten auf www.cites.org nachschlagen.

Nationales Recht/Gesetz: Das Bundesartenschutzgesetz hat die im WA aufgelisteten Pflanzen übernommen und in nationales Recht umgewandelt. Zusätzlich zur WA-Liste sind die einheimischen Carnivoren (z.B. Sonnentau und Fettkraut) unter Naturschutz gestellt worden.


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